Kostenübernahme

Kosten einer osteopathischen Behandlung

Kassenpatienten:
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 73,- Euro und 101,- Euro pro Sitzung. Sie erhalten vor der osteopathischen Behandlung ein detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen der DGOM (Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin) und es wird auch die Anzahl der Behandlungen vereinbart.

Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer grundsätzlich osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Download GOÄ Ziffern

VG Saarlouis Urteil vom 23.6.2009, 3K 1175/08

Zum Ausschluss einer Beihilfe, wenn ärztliche Leistungen
weder in der GOÄ noch im Analogverzeichnis der Bundesärztekammer
erfasst sind

Mehr Informationen bekommen Sie hier: Auszug Manuelle Medizin aktuell

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